Mit dem Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung im inländischen B2B-Geschäft Schritt für Schritt Pflicht. Viele Unternehmen bekommen aber weiterhin Papierrechnungen und PDFs. Hier findest du die wichtigsten Fristen, Formate und Wege, deinen Rechnungseingang umzustellen.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen noch auf Papier oder als andere elektronische Formate verschickt werden. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 gilt das für alle. Die Übergangsregeln im Detail solltest du mit deiner Steuerberatung abstimmen.
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland sind das vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ein PDF mit eingebettetem XML, mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL). Eine normale PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne der Pflicht.
In der Übergangszeit kommen weiter Papierrechnungen und PDFs an. Wir scannen eingehende Papierrechnungen, lesen die Rechnungsdaten aus und stellen sie strukturiert bereit, auf Wunsch als XRechnung oder ZUGFeRD. So kannst du den gesamten Rechnungseingang über einen digitalen Weg abwickeln.
E-Rechnungen müssen im Originalformat revisionssicher aufbewahrt werden. Wir sammeln Papier-, PDF- und E-Rechnungen an einer Stelle und archivieren sie GoBD-konform. Auf Wunsch geben wir sie an deine Buchhaltung oder DATEV weiter.
Welche Rechnungen bei dir eingehen, welches Format deine Buchhaltung braucht und wie die Anbindung aussieht, klären wir gemeinsam. Schreib uns auf WhatsApp an +49 159 0104 5767.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen gilt ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle.
Nein. Eine E-Rechnung muss ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab 2.0.1) haben. Ein reines PDF gilt als sonstige Rechnung.
Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, sind aber von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen. Kläre Einzelfälle mit deiner Steuerberatung.
Ja. Wir scannen und lesen eingehende Rechnungen aus und stellen die Daten als XRechnung oder ZUGFeRD bereit.
Nein. Wir kümmern uns um den Rechnungseingang, die Umwandlung und die Archivierung. Steuerliche Fragen klärst du mit deiner Steuerberatung.
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